Praxisspektrum

 

Achtung: nicht alle hier aufgeführten Leistungen sind Leistungen (aller) gesetzlichen Krankenkassen. Natürlich werden Sie vor Erbringung solch einer Leistung darüber aufgeklärt, wenn diese nicht von Ihrer Krankenkasse bezahlt wird. In diesem Fall erhalten Sie vor der Erbringung der Leistung einen Vertrag, der die genauen Kosten im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte aufschlüsselt.

 

Neben den üblichen Untersuchungen bei akuten Erkrankungen (Abhorchen, Mund- und Ohreninspektion, Abtasten des Bauches u.ä.) bietet diese Praxis noch weitere Leistungen an:

 

Allgemeines Leistungsspektrum:

 

- Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen
- Notfallversorgung
- Kinder- und Jugendvorsorge U1 bis U9
  sowie J1 zusätzliche Vorsorgen (U10, U11, J2)
- Impfberatung und Impfungen
- Laboruntersuchungen (u.a. Streptokokken-Schnelltest)
- Allgemeine Ultraschall-Untersuchungen
- Hüftsonografie (U3)
- EKG
- Lungenfunktionsdiagnostik
- Allergie- und Asthma-Testung
- Entwicklungsstörungen
- Hör-, Seh- und Sprachtest
- Betreuung chronisch kranker Kinder
- Kindergartenuntersuchung
- Sportuntersuchung
- Reisemedizinische Beratung / Reiseimpfungen
- Arbeitstauglichkeitsuntersuchung

 

Besonderheiten im Leistungsspektrum:

 

- Ultraschalldiagnostik DEGUM Stufe I:

 

Eine elegante, schmerzfreie Untersuchungsmöglichkeit ist der Ultraschall. Die Ultraschalluntersuchung ist eine strahlungsfreie Möglichkeit verschiedene Organsysteme des Körpers darzustellen. Sollte ein Ultraschall zur weiteren Abklärung der Beschwerden Ihres Kindes notwendig sein, wird diese auch durchgeführt. Für folgende Ultraschallbereiche habe ich die Zusatzqualifikationen erworben:

Die Sonographie der Hüfte kennen sicherlich viele von der 3. Vorsorgeuntersuchung (U3). Mit ihr kann man schnell feststellen, ob die Hüftgelenke altersentsprechend angelegt sind.

Mit dem Ultraschallgerät kann man in den meisten Fällen die großen Bauchorgane ebenfalls gut darstellen. Bei unklaren Bauchschmerzen o.ä. leistet diese Abdomensonographie gute Dienste.

Auch das Gehirn Ihres Kindes kann mit Ultraschall betrachtet werden, solange die große Fontanelle bei Ihrem Kind noch nicht geschlossen ist. Bei Stürzen, z.B. vom Wickeltisch, ist dieses eine elegante Ergänzungsmethode, um neben einer neurologischen Untersuchung weitere Erkenntnisse zu gewinnen.

Die Schilddrüse kann mit dieser Methode ebenfalls untersucht werden, wenn Auffälligkeiten wie Knoten oder eine Größenzunahme des Organs vermutet werden.

DEGUM
Seit 19.01.2009 bin ich Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (Degum). Seit dem 05. Mai 2010 habe ich die Qualifikation der DEGUM Stufe 1 der Sektion Pädiatrie nach erfolgreicher Prüfung erhalten und erneuere dieses Qualitätsmerkmal regelmäßig.
Für die Basisdiagnostik darf jeder Arzt, nach Überprüfung seiner Qualifikation durch die Kasenärztliche Vereinigung, Ultraschalleistungen für definierte Bereiche anbieten.


Deutliche Unterschiede bestehen zwischen der Basisdiagnostik mittels einer einfachen B-Mode Ultraschalluntersuchung und den speziellen diagnostischen Möglichkeiten eines modernen Ultraschall-Großgerätes. Daher sind auch an die Leistungserbringer unterschiedliche Anforderungen zu stellen.
Die Stufendiagnostik in der DEGUM (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V.) definiert als Wissenschaftliche Gesellschaft , parallel zur Weiterentwicklung in der Ultraschalltechnologie auch für die Untersucher abgestufte Qualitätskriterien. Stufendiagnostik bedeutet somit, dass die DEGUM mit der Definition der entsprechenden Stufe auch für die Qualifikation des Untersuchers und die Qualität der Untersuchung bürgt.

 

Unter https://www.degum.de/service/zertifizierte-aerzte.html können Sie eine interaktive Karte einsehen, auf der nach zertifizierten Ärzten der DEGUM gesucht werden kann. Suchen Sie z.B. Kinderärzte / Kinderärztinnen mit DEGUM-Zertifizierung, wählen Sie in der Suchmaske unter "Alle Fachgebiete" den Begriff "Pädiatrie" aus.

- Kinderendokrinologie


- EEG-Ableitung:

Die Elektroenzephalographie (kurz EEG) ist eine Methode, die die Potentialschwankungen des Gehirns registriert. Hierzu werden Elektroden mit Hilfe einer Haube auf der Kopfhaut angebracht. Durch verschiedene Ableitprogramme können auffällige Veränderungen genauer eingegrenzt werden. Zur weiteren Abklärung bei z.B. chronischen Kopfschmerzen oder Symptomen, die bei Krampfanfällen oder Epilepsien vorkommen, wird dieses Verfahren genutzt.

Aus verschiedenen praxisinternen und berufspolitischen Gründen kann diese Leistung (EEG-Ableitung) momentan nicht angeboten werden.
 


- Genehmigung zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

 

 


- Plusoptix Sehtest:

 

Die Mediziner gehen davon aus, dass zum Zeitpunkt der Einschulung bei etwa jedem 16. Kind (d.h. rund 6% aller Kinder) eine Schwachsichtigkeit vorliegt. Die häufigsten Ursachen der Schwachsichtigkeit (Amblyopie) sind Weitsichtigkeit (Hyperopie), Schielen (Strabismus), Hornhautverkrümmung (Astigmatismus), ungleiche Fehlsichtigkeit (Anisometropie) und im Kindesalter selten Kurzsichtigkeit (Myopie).
Da die Sehstörungen auch einseitig auftreten können, besteht bei höherer Schwachsichtigkeit eines Auges die Gefahr, daß das besser sehende Auge alleine die Sehfunktion übernimmt. Durch das „Abschalten“ des schlechter sehenden Auges verliert der Patient die Möglichkeit räumlich zu sehen. Dieser Verlust ist nicht umkehrbar.
Mittels apparativer Augenmessungen können 90-95 % der Fehlsichtigkeiten erkannt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen den apparativen Sehtest meist nicht. Insbesondere bei den Vorsorgen sind von den gesetzlichen Krankenkassen keine technischen Apparate vorgesehen. Die Untersuchung muss daher privat bezahlt werden. Sollte bei der Vorsorge ein auffälliges Ergebnis festgestellt werden, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die weiteren Untersuchungen und Behandlungen beim Augenarzt.
Nimmt man apparative Augenmessungen zu Hilfe können 90-95 % aller Kinder mit einer Sehstörung erkannt werden. Das in meiner Praxis verwendete Gerät kann für eine erste Messung meist bei 6 - 9 Monate alten Kinder genutzt werden. Eine jährliche Wiederholung ist sinnvoll. Ab 3-4 Jahren kann ein Kind oft  nicht-apparative Tests gut mitmachen. Trotzdem kann eine apparative Messung in jedem Alter durchgeführt werden.
Die Messung erfolgt auf dem Schoß der Mutter oder des Vaters und dauert nur wenige Sekunden.

 

 

Beratungen

 

umfassen viele Lebensbereiche. Die folgenden Bereiche wurden in meinen letzten Praxisjahren gehäuft nachgefragt:

- Ernährungsberatung für alle Altersgruppen vom Säugling bis zum Jugendlichen
- Diätberatung bei Gewichtsproblemen oder Eßstörungen
- Impfberatung und Durchführung der Impfungen
- Reiseimpfberatung und –impfung
- Hilfe bei Kuranträgen
- Hilfe bei Problemen wie Einnässen, Einkoten, Schlafstörungen und Unruhezuständen
- Betreuung von Stoffwechselkranken
- Betreuung von Frühgeborenen und Risiko-Kindern
- Beratung und Therapie von allergischen Erkrankungen (z.B. Asthma bronchiale, Heuschnupfen, Nahrungsallergie, Neurodermitis)

Asthma-Management (Die Praxis nimmt am Disease management Asthma "DMP Asthma" der gesetzlichen Krankenkassen teil)


Die gesetzlichen Krankenkassen bieten für ihre Versicherten für ausgewählte Krankheiten ein Disease- Management-Programm ( DMP ) an. Beim Asthma bronchiale im Kindesalter soll die Behandlung ihres erkrankten Kindes weiter verbessert werden. In Kooperation zwischen den Krankenkassen und Ärzten wurde ein Programm ausgearbeitet, welches die Therapie der am Programm teilnehmenden Asthmatiker verbessern soll. Die Krankendaten werden anonymisiert erfasst und analysiert. Eine quartalsweise Wiedervorstellung ist notwendig, um den Verlauf der Erkrankung beurteilen zu können und aufgetretene Probleme oder Fragen besprechen zu können.


Psychosomatische Grundversorgung:

 

Der Begriff "Psychosomatische Grundversorgung" hat sich im Sprachgebrauch durchgesetzt. Er wird zur Bezeichnung eines in die vertragsärztliche Versorgung eingeführten Tätigkeitsbereiches verwendet. Um diesen Tätigkeitsbereich ausüben zu dürfen, müssen zusätzliche Kurse besucht werden. Den genauen Ablauf definiert das Curriculum der Bundesärztekammer. Die dazugehörige PDF-Datei im Internet findet sich weiter unten verlinkt unter "Literatur".
Es werden 4 Gruppen von Erkrankungen unterschieden:
Psychische Erkrankungen umfassen die geläufigen Krankheitsbilder wie etwa Angsterkrankungen oder depressive Syndrome.
Unter funktionellen Störungen werden u.a. somatoforme Erkrankungen, also körperliche Beschwerden ohne organischen Befund, verstanden.
Psychosomatische Krankheiten werden hier als diejenigen körperlichen Erkrankungen verstanden, bei deren Entstehung oder Verlauf psychosoziale Faktoren wesentlich beteiligt sind.
Bei somatopsychischen Störungen liegen schwere somatische Erkrankungen vor, deren Bewältigung psychische Probleme verursacht.

Ziele:
Die Psychosomatische Grundversorgung erfordert grundlegende und gebietsspezifische Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen, die den primär somatisch orientierten Arzt bei Patienten mit psychischen, funktionellen, psychosomatischen und somatopsychischen Krankheiten befähigen sollen,
- die psychischen Erkrankungen und den psychosozialen Anteil der häufigsten Problemstellungen zu erkennen (Basisdiagnostik),
- die grundlegende psychosomatische Behandlung vor allem durch verbale Interventionen im Rahmen einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung zu leisten (Basistherapie) und
- im psychosozialen Versorgungssystem adäquat zu kooperieren.


Literatur (PDF-Datei auf der Homepage der Bundesaerztekammer):

Curriculum der Bundesärztekammer zum Bereich Psychosomatische Grundversorgung


Fachgebundene genetische Beratung nach dem GenD (Gendiagnostikgesetz) - im Kontext der Kinder- und Jugendmedizin (seit 17.03.2012)

 

Blutentnahmen

 

Kurzfristige Kontrollen bestimmter einzelner Blutwerte sind nach vorheriger Absprache im eigenen Labor jederzeit möglich. 
In der Praxis nehmen wir ansonsten zwischen 08:00 Uhr und ca. 09:15 Uhr Blut ab. Wenn bei Ihrem Kind eine Blutentnahme nötig sein sollte, erhalten Sie in diesem Zeitraum einen Termin. Die Blutentnahme ist so früh morgens notwendig, damit noch am selben Tag das Blut Ihres Kindes im entsprechenden Labor per Kurier eintreffen kann. Dadurch haben wir die Ergebnisse meist spätestens am nächsten Tag oder können die Werte telefonisch teilweise noch am gleichen Tag erfragen.
 

Allergietestung

 

Leider treten bei immer mehr Kindern allergische Symptome auf. Sie als Eltern sollten, wenn Sie den Verdacht auf eine Allergie bei Ihrem Kind haben, darauf achten, ob z.B. diese Symptome zu bestimmten Jahreszeiten auftreten oder wenn Ihr Kind bestimmte Nahrungsmittel zu sich nimmt oder Kontakt zu Tieren hat.
Um diese Anfangsvermutung zu bestätigen wird ein sogenannter Pricktest durchgeführt. Hierbei werden Substanzen in flüssiger Form auf die Haut aufgebracht und die körperliche Reaktion abgelesen.
Auch im Blut kann man solche Tests durchführen (sog. RAST).

 

Lungenfunktion

Bei der Lungenfunktionsprüfung wird die Atemmechanik der Lunge überprüft. Bei dieser Untersuchung wird mit Hilfe eines Gerätes, in welches der Patient hineinatmet die Funktion der Lunge bewertet. Das Ergebnis wird in Form von Zahlen und grafisch als Funktionskurve dargestellt. So können z.B. asthmatische Beschwerden genauer eingeschätzt werden.
Nimmt Ihr Kind am DMP Asthma teil, wird diese Untersuchung 1x vierteljährlich im Rahmen der Verlaufskontrolle in der Praxis durchgeführt.

 

IGel - Individuelle Gesundheitsleistungen

 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die ärztlichen Berufsverbände haben Leistungen definiert, die von Kassenärzten als sogenannte "Individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL) erbracht werden dürfen.

Dieses sind Leistungen:

- die nicht zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkassen gehören
- die dennoch von Patienten nachgefragt werden
- die ärztlich empfehlenswert oder - je nach Intensität des Patientenwunsches - zumindest ärztlich vertretbar sind.

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat eine Informationsbroschüre zu diesem Thema erstellt.

 

Zusatzangebote der gesetzlichen Krankenkassen

 

Manche gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten zusätzliche Leistungen bei Kinder- und Jugendärzten an. Bei einem Teil dieser Zusatzleistungen muss sich der Patient bzw. dessen Eltern in das jeweilige Programm einschreiben, teils reicht auch das Vorlegen der Versichertenkarte aus, um die Leistung zu erhalten. Die teilnehmenden Ärzte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um am jeweiligen Vertrag teilnehmen zu können. 


Momentan werden in meiner Praxis folgende Krankenkassen-Module angeboten:


Unterstrichen finden Sie den Link zu den jeweiligen Krankenkassen und Informationen auf deren homepages.


AOK Junior
Barmer-GEK: Kinder- und Jugendprogramm (dort auf Kinder- und Jugendprogramm klicken)
Deutsche BKK Zusatzvorsorgen
BKK Niedersachsen Zusatzvorsorgen
Siemens BKK Zusatzvorsorgen

Jedes Modul bietet unterschiedliche Leistungen bzw. verlangt unterschiedliche Einschreibemodalitäten / Voraussetzungen. Daher empfehle ich allen Patienten etwaige Zusatzleistungen in meiner Praxis oder bei ihrer jeweiligen Krankenkasse nachzufragen.
Eventuell wird in naher Zukunft dieses Leistungsspektrum erweitert oder von anderen Krankenkassen übernommen werden.

 

- Weiterbildungsermächtigung für den Bereich Kinderheilkunde und Jugendmedizin für 18 Monate Weiterbildungszeit

 

Vorsorge

 

Neben den üblichen Vorsorgen, die auf der Titelseite des gelben Heftes ihres Kindes zu finden sind (U1-U9) wird von den gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls die U7a mit 3 Jahren und eine J1 (Jugenduntersuchung) im 12.-14. Lebensjahr übernommen.
Falls gewünscht werden zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (teils Leistung einiger gesetzlicher Kassen) zwischen dem 7. und 12. Lbj. (z. B. U10 und U11) oder nach Wunsch in jedem Lebensjahr als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten.
 

 

 U1 direkt nach der Geburt
 U2 03.-10. Lebenstag
 U3  04. - 06. Lebenswoche
 U4  03. - 04. Lebensmonat
 U5  06. - 07. Lebensmonat
 U6  10. - 12. Lebensmonat
 U7  21. - 24. Lebensmonat
 U7a  33. - 36. Lebensmonat
 U8  43. - 48. Lebensmonat
 U9  60. - 64. Lebensmonat
 U10  7 - 8 Jahre
 U11  9 - 10 Jahre
 J1  12 - 14 Jahre
 J2  16 - 17 Jahre




Auf der Seite des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Kinderaerzte-im-Netz.de können Sie sich an die Vorsorgen erinnern lassen.

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