Bitte daran denken:
Bitte bringen Sie zur ersten Vorstellung in einem Quartal die Versichertenkarte Ihres Kindes mit. Zu den Vorsorgeuntersuchungen wird das Vorsorgeheft Ihres Kindes und der Impfpass benötigt. Auch wenn Ihnen nicht erinnerlich ist, dass zum Vorsorgetermin eine Impfung geplant ist, schaue ich immer gerne noch einmal in den Impfausweis, um eventuelle Aktualisierungen zu besprechen und zu vermerken. So ist der Impfausweis auf dem neuesten Stand. Bitte bringen Sie auch ein Handtuch mit, das schont die Umwelt.
Termine
Um die Wartezeiten ihres Praxisbesuches möglichst kurz zu halten, vereinbaren Sie bitte immer einen Termin (für jedes Kind!). Bitte schildern Sie bei der Terminabsprache möglichst alle ihre
Anliegen, so dass die Arzthelferin genug Zeit für die Untersuchung und das Gespräch einplanen kann. Das Bestellsystem funktioniert nur so gut, wie unsere Patienten angemeldet werden und den
vereinbarten Termin einhalten. Bitte beachten Sie auch, dass unangemeldet vorgestellte Geschwister Patienten ohne Termin sind. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte
möglichst bald ab.
Auch bei schweren, plötzlich aufgetretenen Erkrankungen ist ein kurzer Anruf sinnvoll, um die notwendigen Hilfsmaßnahmen abzusprechen. Häufig wird der Wunsch geäußert, das kranke Kind noch am selben
Tag vorzustellen. Bitte akzeptieren Sie dann die Termine, die noch zur Verfügung stehen, kalkulieren Sie etwas Wartezeit ein und beschränken Sie sich bei der Vorstellung auf das aktuelle
Problem.
Trotz Praxisorganisation und Berücksichtigung der Hinweise sind Wartezeiten nicht immer vermeidbar, da die Zahl akut kranker und unangemeldet vorgestellter Kinder sowie die Dauer der Untersuchung und
Beratung nicht sicher vorhersehbar sind. Auch Sie werden im Akutfall das Verständnis anderer wartender Eltern brauchen.
Rezepte
Die Ausgabe von Wiederholungsrezepten ist eine ärztliche Tätigkeit. Sie erfolgt ohne lange Wartezeiten während der Sprechstunden und beinhaltet eine kurze Beratung mit Rückfrage zum Befinden Ihres kranken Kindes. Die Verordnung von Medikamenten muss wirtschaftlich, angemessen, nutzbringend und zielgerichtet sein (sog. WANZ-Regel). Dies zu prüfen, wird den Ärzten leider in heutiger Zeit aufgezwungen. Ich bitte Sie daher um Verständnis, wenn ich nicht allen Wunschverordnungen zustimmen kann. Insbesondere darf ich keine Medikamente zur Bevorratung der Haus- oder Reiseapotheke auf Kosten der Krankenkassen verordnen. Bei Verordnungen für Geschwister ist es wichtig, dass für alle behandelten Patienten auch die Chipkarte eingelesen wird, denn für jeden Patienten steht pro Quartal nur ein bestimmter Betrag zur Verordnung von Medikamenten zur Verfügung
Impfungen:
Sobald Sie für Ihr Kind nach der 1. Impfung einen Impfausweis erhalten haben, bringen Sie diesen zu den Impfungen mit. Ohne Impfausweis erfolgt keine Impfung! (außer bei lebensbedrohlichen Notfällen)
Auf der Seite des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Kinderaerzte-im-Netz.de können Sie sich an die Impfungen erinnern lassen.
Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt momentan folgende Impfungen:
Hepatitis B, Diphtherie, Keuchhusten, Wundstarrkrampf, Hirnhautentzündung durch Hämophilusbakterien (HiB), Kinderlähmung, Pneumokokken, Meningokokken,
Masern, Mumps und Röteln, Windpocken
ab 9. Geburtstag: HPV
Im Bedarfsfall: Hepatitis A und Zeckenenzephalitis (FSME)
bei kleinen Säuglingen: Rotaviren
Warum impfen?
Alle diese Impfungen sind gegen Krankheiten, deren Verlauf durch Medikamente nur unzureichend beeinflußt werden kann und deren Komplikationen, wenn sie auftreten, ein schweres Schicksal
beinhalten.
Daher wird allgemein die rechtzeitige Immunisierung durch Impfung als einzig wirksame Möglichkeit angesehen, sich vor Komplikationen dieser Erkrankungen zu schützen. Impfung bedeutet, daß eine
künstliche Infektion mit einem abgeschwächten oder abgetöteten Erreger oder dessen Bestandteile im Körper ausgelöst wird, um schützende Antikörper zu produzieren. Diese Antikörper schützen den Körper
dann vor der Infektion aus der „freien Natur“.
Um einen optimalen Impferfolg gegen eine Infektionskrankheit im Körper zu erreichen ist meist eine mehrfache Impfung notwendig, da jeder Mensch verschieden stark auf eine Impfung mit einer
schützenden Antikörperbildung reagiert. Auch hält eine mehrfache Impfung das Immungedächtnis im Körper wach. In der Regel sind 3 Impfungen und alle 10 Jahre eine Auffrischimpfung notwendig, um ein
optimales Ergebnis zu erzielen.
Gerne händige ich Ihnen den von der STIKO empfohlenen aktuellen Impfplan aus, damit Sie Ihr Kind optimal impfen lassen können. (www.rki.de). In dem Impfplan sind die einzelnen Krankheiten und die
Impfstoffe näher beschrieben.
Auch Erwachsene sollten ihre Impfungen alle 10 Jahre auffrischen lassen. Lassen Sie sich doch gleich mit Ihrem Kind impfen!
Aktueller Impfplan für reifgeborene Kinder:
3. Lebensmonat (ab 2 Monate und 1 Tag) |
1. Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Haemophilus influenzae B, Polio/Kinderlähmung, Hepatitis B 1. Impfung gegen Meningokokken B |
4. Lebensmonat | 2. Impfung gegen Rotaviren |
5. Lebensmonat |
2.Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae B, Polio/Kinderlähmung, 2. Impfung gegen Meningokokken B |
12. - 15. Lebensmonat | 3. Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae B, Polio/Kinderlähmung, Hepatitis B 3. Impfung gegen Pneumokokken 1. Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln-Windpocken |
nach dem 1. Geburtstag | Impfung gegen Meningokokken C und 3. Impfung gegen Meningokokken B |
bis Ende des 2. Lebensjahres | 2. Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln-Windpocken |
5.-6. Lebensjahr | Auffrischimpfung gegen Tetanus/Wundstarrkrampf, Diphtherie und Keuchhusten/Pertussis |
ab 9. Geburtstag | HPV-Impfung (Humane Papillomviren) |
11.-18. Lebensjahr | Auffrischimpfung gegen Keuchhusten, Kinderlähmung, Wundstarrkrampf und Diphtherie |
Wenn möglich, werden in meiner Praxis Kombinationsimpfstoffe verwendet. Diese ersparen Ihrem Kind unnötige Schmerzen und Ihnen unnötige Zusatztermine.
Literatur:
Epidemiologisches Bulletin Robert-Koch-Institut, Nordufer 20, 13353 Berlin,
Handbuch DGPI, 6. Auflage Infektionen bei Kindern und Jugendlichen
Deutsches Grünes Kreuz Fördergesellschaft mbH, Schuhmarkt 4, 35037 Marburg