Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin
0531-690356
Sprechzeiten:
Montag 08:00-12:00 und 14:00 - 17:00
Dienstag 08:00-12:00 und 14:00-18:00
Mittwoch 08:00-12:00
Donnerstag 08:00-12:00 und 14:00-17:00
Freitag 08:00-13:30
Medizinische Fachangestellte (MFA):
Das Aufgabenspektrum der MFAs ist sehr vielfältig. Sie organisieren, koordinieren und sind meistens die ersten Ansprechpartner in der Praxis. Sie sind in der Lage unleserliche Handschriften zu entziffern, haben ein feines Gespür für die Launen des Chefs und müssen oft auch die verschiedenen Emotionen der Patienten bzw. deren Angehörige reflektieren. Dann haben sie auch noch die Buchhaltung und Abrechnung im Blick.
Mit anderen Worten:
Ohne die MFAs wäre der Arzt / die Ärztin völlig aufgeschmissen.
Frau von der Ahe
ist vom 01.08.2004 bis 28.06. 2007 in meiner Praxis ausgebildet worden. Seit dem 29.06.2007 ist sie Medizinische Fachangestellte. Sie kümmert sich zusätzlich verstärkt um administrative und bürokratische Aufgaben.
Frau Meyer-Degering
verstärkt seit dem 01.11.2019 als Medizinische Fachangestellte das Team. Mit ihrer langjährigen Erfahrung ist sie ebenfalls in allen Praxisbereichen tätig. Das Impfmanagment / Logistik ist eines ihrer besonderen Aufgaben.
Frau Heyden
gehört seit dem 01.01.2020 zum Praxisteam. Auch sie kümmert sich um alle Praxisbereiche. Für unsere gehörlosen Patienten bzw. gehörlosen Eltern kann sie mit der Gebärdensprache dolmetschen. Außerdem ist sie sehr bewandert in Fragen der Wundversorgung und Hautkrankheiten.
Frau Hollstein
hat am 01.08.2024 ihre Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten begonnen.
In meiner Praxis wird von mir Wert darauf gelegt, dass jede Medizinische Fachangestellte auch die Kollegin vertreten kann. Daher werden alle in allen Arbeitsbereichen unterrichtet. Weiterbildungen werden gefördert und finden regelmäßig in der Praxis und auch außerhalb statt.
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Dr. med. Markus Scherbring
Studium
Medizinische Hochschule Hannover 1988 bis 1995
Dissertation 1997:
Betreuer Prof. Dr. med. Hoyer und PD Dr. med. Rodeck
Titel:
„Vergleich der sonographischen und (Doppler-) Sonographischen Befunde im Rahmen der 1. und 2. Jahreskontrolle nach Ganzorgan- und Segmentorganlebertransplantation bei Kindern - Eine
retrospektive Studie“
Klinik
Kinderklinik des St. Marienhospital in Vechta
Leitung: Herrn Dr. med. H. Koch und Herrn Dr. med. D. Franke
15.06.1995 bis 14.12.1996 Arzt im Praktikum
15.12.1996 bis 26.06.2000 Assistenzarzt
Seit 27.06.2000 Facharzt für Kinderheilkunde
Teilzulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit (01.10.2000 bis 31.03.2001 Kinderklinik Vechta) mit den Schwerpunkten :
Diagnostik und Therapie von Phenylketonurie, Ahorn-Sirup-Krankheit,
hereditärer Fruktoseintoleranz;
Diagnostik und Therapie des Adrenogenitalen Syndroms und des Pseudohypoaldosteronismus;
Diagnostik und Therapie bei Erkrankungen der ableitenden Harnwege und der Nieren
Seit 01.04.2001 niedergelassen als Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin – Hausärztliche Grundversorgung – in Braunschweig
Zusatzqualifikationen
Fachkunde im Strahlenschutz für das Anwendungsgebiet Notfalldiagnostik seit
22.05.1998
Qualifikationsnachweis als Neugeborenen-Notarzt;
Gesellschaft für Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin e.V.
seit 23.06.1999
Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von ultraschalldiagnostischen Leistungen
in der vertragsärztlichen Versorgung für:
das Gehirn durch die offene Fontanelle und durch die Kalotte (seit 10.10.2000),
das Abdomen und Retroperitoneum (einschl. Nieren) bei Kindern (seit 10.10.2000),
die Schilddrüse (seit 10.08.2001)
DEGUM Stufe 1 Sektion Pädiatrie seit 05.05.2010.
Für die Basisdiagnostik darf jeder Arzt, nach Überprüfung seiner Qualifikation durch die Kasenärztliche Vereinigung, Ultraschalleistungen
für definierte Bereiche anbieten.
Deutliche Unterschiede bestehen zwischen der Basisdiagnostik mittels einer einfachen B-Mode Ultraschalluntersuchung und den speziellen diagnostischen Möglichkeiten eines modernen
Ultraschall-Großgerätes. Daher sind auch an die Leistungserbringer unterschiedliche Anforderungen zu stellen.
Die Stufendiagnostik in der DEGUM (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V.) definiert als Wissenschaftliche Gesellschaft , parallel zur Weiterentwicklung in der
Ultraschalltechnologie auch für die Untersucher abgestufte Qualitätskriterien. Stufendiagnostik bedeutet somit, dass die DEGUM mit der Definition der entsprechenden Stufe auch für die Qualifikation
des Untersuchers und die Qualität der Untersuchung
bürgt.
Die Qualifikation (DEGUM Stufe) muss nach 6 Jahren jeweils erneut beantragt
werden und wird erst nach Erfüllung der Qualifikationsvoraussetzungen (regelmäßige Durchführungen einer ausreichenden Anzahl von Ultraschallutersuchungen der jeweiligen Organe, regelmäßige
Fortbildungen im Bereich der Ultraschalldiagnostik) und Überprüfung derselben neu erteilt. Das momentane Zertifikat für die Stufe 1 DEGUM gilt bis zum 28. Januar 2028.
Weiterbildungsermächtigung im Gebiet Kinderheilkunde und Jugendmedizin der Ärztekammer Niedersachsen gemäß § 6 Absätze 6 und 7 der Weiterbildungsordnung vom 02.04.2020 (WBO)
für 24 Weiterbildungsmonate (seit 05.07.2024) - davor 18 Monate seit
28.10.2009
Qualifikationsnachweis für die Bereiche Kinder-Endokrinologie und Diabetologie ("Diagnostik und Behandlung eines Patienten mit morphologischen Veränderungen einer Hormondrüse
und/oder mit einer laboratoriumsmedizinisch gesicherten Hormonüber- oder -unterfunktion")
Qualifikationsnachweis für den Bereich Ableitung der Elektroenzephalographie (kurz EEG) im Kindesalter
Qualifikationsnachweis für den Bereich Psychosomatische Grundversorgung
Genehmigung zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Verordnung von
Leistungen zur medizinische Rehabilitation gemäß den Rehabilitations-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (seit 17.11.2009)
Erwerb zur
fachgebundenen genetischen Beratung nach dem GenDG (Gendiagnostikgesetz)
- im Kontext der Kinder- und Jugendmedizin (seit
17.03.2012)
Bisherige Veröffentlichungen:
„Liver growth and perfusion after segmental liver transplantation in children“, Abstract für:
Joint meeting of the North American Society for Pediatric Gastroenterology and Nutrition and the European Society for
Pediatric Gastroenterology and Nutrition, Houston, Texas, October 10-12, 1994
Dissertation: Vergleich der sonographischen und (Doppler-) sonographischen Befunde im Rahmen der 1. und
2. Jahreskontrolle nach Ganzorgan- und Segmentorgantransplantation bei Kindern, 1996
Development of liver size and perfusion after reduced-sized liver transplantation in children
Hoyer PF, Rodeck B, Scherbring M, Melter M, Oldhafer K, and Ringe B
Current State and Perspectives of Organ Transplantation - A symposium dedicated to Rudolf Pichlmayr
Eltern-Info-Heft der Gynäkologie des St. Marienhospitals Vechta, Artikel über die
medizinische Betreuung auf der Frühgeborenenstation
„Fieberkrämpfe – der Angst der Eltern begegnen“, Oldenburgische Volkszeitung, 09.05.99
„Zyanose durch Methämoglobinämie“, Z. Geburtsh. Neonatol 1999; Suppl. 1, p. 17, V93
Pädiater Service: „Lebensbedrohliche Atemstörungen in der Pädiatrie-
Teil 2: Beurteilung des Schweregrades und Therapie“, Ausgabe Nr. 8, 1999
Pädiater Service: „Kindesmißhandlung“, Ausgabe Nr. 9, 1999
pädiatrie hautnah: „Methämoglobin-Zyanose: Schnelle Diagnose dank Tupfertest“,
Ausgabe 6-2000, pp. 256-257
Development of liver size and perfusion after reduced-size liver transplantation in children,
Ringe, Burkhard & Pichlmayr, Rudolf (2001)
Pediatric Transplantation 5 (3), 192-197
pädiatrie hautnah: „Kutane Symptomatik eines neonatalen Lupus-erythematodes-Syndroms"“,
Silvia Seibt, Ulrich Mutschler, Markus Scherbring
Ausgabe 1-2009, pp. 24-25
Fortbildungspflicht
Ärzte sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass jede medizinische Leistung auf Grundlage der aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse erbracht wird. Ärzte sollen so ihr Wissen auf dem neuesten Stand ihres ärztlichen Handelns (Krankheitsbilder, Diagnosen, Therapien, medizinische Verfahren usw.) halten. Für die Teilnahme an diesen Fortbildungen erhält der Arzt sogenannte Fortbildungspunkte (je 45 Minuten Fortbildung 1 Punkt). Insgesamt muss er in 5 Jahren 250 Fortbildungspunkte erhalten.
Momentan sind für die letzten 5 Jahre insgesamt 809 Fortbildungspunkte auf meinem Fortbildungskonto verbucht.
(Stand 03. Juni 2024)