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Der Begriff "Psychosomatische
Grundversorgung" hat sich im Sprachgebrauch durchgesetzt. Er wird
zur Bezeichnung eines in die vertragsärztliche Versorgung eingeführten
Tätigkeitsbereiches verwendet. Um diesen Tätigkeitsbereich ausüben zu
dürfen, müssen zusätzliche Kurse besucht werden. Den genauen Ablauf
definiert das Curriculum der Bundesärztekammer. Die dazugehörige
PDF-Datei im Internet findet sich weiter unten verlinkt unter
"Literatur".
Es werden 4 Gruppen von Erkrankungen
unterschieden:
Psychische Erkrankungen umfassen die
geläufigen Krankheitsbilder wie etwa Angsterkrankungen oder depressive
Syndrome.
Unter funktionellen Störungen werden u.a.
somatoforme Erkrankungen, also körperliche Beschwerden ohne organischen
Befund, verstanden.
Psychosomatische Krankheiten werden hier
als diejenigen körperlichen Erkrankungen verstanden, bei deren
Entstehung oder Verlauf psychosoziale Faktoren wesentlich beteiligt
sind.
Bei somatopsychischen Störungen liegen
schwere somatische Erkrankungen vor, deren Bewältigung psychische
Probleme verursacht.
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