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Ultraschall:
Eine elegante, schmerzfreie Untersuchungsmöglichkeit
ist der Ultraschall. Die Ultraschalluntersuchung ist eine strahlungsfreie Möglichkeit
verschiedene Organsysteme des Körpers darzustellen. Sollte ein Ultraschall zur
weiteren Abklärung der Beschwerden Ihres Kindes notwendig sein, wird diese auch
durchgeführt. Für folgende Ultraschallbereiche habe ich die
Zusatzqualifikationen erworben:
Die Sonographie der Hüfte kennen sicherlich viele
von der 3. Vorsorgeuntersuchung (U3). Mit ihr kann man schnell feststellen, ob
die Hüftgelenke altersentsprechend angelegt sind.
Mit dem Ultraschallgerät kann man in den meisten Fällen
die großen Bauchorgane ebenfalls gut darstellen. Bei unklaren Bauchschmerzen o.ä.
leistet diese Abdomensonographie gute Dienste.
Auch das Gehirn Ihres Kindes kann mit Ultraschall
betrachtet werden, solange die große Fontanelle bei Ihrem Kind noch nicht
geschlossen ist. Bei Stürzen, z.B. vom Wickeltisch, ist dieses eine elegante Ergänzungsmethode,
um neben einer neurologischen Untersuchung weitere Erkenntnisse zu gewinnen.
Die Schilddrüse kann mit dieser Methode ebenfalls untersucht
werden, wenn Auffälligkeiten wie Knoten oder eine Größenzunahme des Organs
vermutet werden.
Seit 19.01.2009
bin ich Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der
Medizin (Degum). Seit
dem 05. Mai 2010 habe ich die Qualifikation der DEGUM Stufe 1 der
Sektion Pädiatrie nach erfolgreicher Prüfung erhalten
Für die
Basisdiagnostik darf jeder Arzt, nach Überprüfung seiner Qualifikation
durch die Kasenärztliche Vereinigung, Ultraschalleistungen für
definierte Bereiche anbieten.
Deutliche
Unterschiede bestehen zwischen der Basisdiagnostik mittels einer
einfachen B-Mode Ultraschalluntersuchung und den speziellen
diagnostischen Möglichkeiten eines modernen Ultraschall-Großgerätes.
Daher sind auch an die Leistungserbringer unterschiedliche Anforderungen
zu stellen.
Die Stufendiagnostik
in der DEGUM (Deutsche
Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V.) definiert als
Wissenschaftliche Gesellschaft , parallel zur Weiterentwicklung in der
Ultraschalltechnologie auch für die Untersucher abgestufte
Qualitätskriterien. Stufendiagnostik bedeutet somit, dass die DEGUM mit
der Definition der entsprechenden Stufe auch für die Qualifikation des
Untersuchers und die Qualität der Untersuchung bürgt.
EEG
Die Elektroenzephalographie (kurz EEG) ist eine Methode, die die
Potentialschwankungen des Gehirns registriert. Hierzu werden Elektroden mit
Hilfe einer Haube auf der Kopfhaut angebracht. Durch verschiedene
Ableitprogramme können auffällige Veränderungen genauer eingegrenzt werden.
Zur weiteren Abklärung bei z.B. chronischen Kopfschmerzen oder Symptomen, die
bei Krampfanfällen oder Epilepsien vorkommen, wird dieses Verfahren genutzt.
EKG
Mit dem Elektrokardiogramm (kurz EKG) wird die Herzaktion
abgeleitet. Es gestattet Aussagen über den Herzrhythmus, die Herzfrequenz, den
Lagetyp des Herzens im Brustkorb und Störungen des
Herzerregungsleitungssystems.
Lungenfunktion Bei der
Lungenfunktionsprüfung wird die Atemmechanik der Lunge überprüft. Bei
dieser Untersuchung wird mit Hilfe eines Gerätes, in welches der Patient
hineinatmet die Funktion der Lunge bewertet. Das Ergebnis wird in Form
von Zahlen und grafisch als Funktionskurve dargestellt. So können z.B.
asthmatische Beschwerden genauer eingeschätzt werden.
Sehtest (Plusoptix)
Die Mediziner gehen davon aus, dass zum Zeitpunkt der Einschulung bei
etwa jedem 16. Kind (d.h. rund 6% aller Kinder) eine Schwachsichtigkeit
vorliegt. Die häufigsten Ursachen der Schwachsichtigkeit (Amblyopie)
sind Weitsichtigkeit (Hyperopie), Schielen (Strabismus),
Hornhautverkrümmung (Astigmatismus), ungleiche Fehlsichtigkeit
(Anisometropie) und im Kindesalter selten Kurzsichtigkeit (Myopie).
Da die Sehstörungen auch einseitig auftreten können, besteht bei
höherer Schwachsichtigkeit eines Auges die Gefahr, daß das besser
sehende Auge alleine die Sehfunktion übernimmt. Durch das „Abschalten“
des schlechter sehenden Auges verliert der Patient die Möglichkeit
räumlich zu sehen. Dieser Verlust ist nicht umkehrbar.
Mittels apparativer Augenmessungen können 90-95 % der
Fehlsichtigkeiten erkannt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen
den apparativen Sehtest meist nicht. Insbesondere bei den Vorsorgen sind
von den gesetzlichen Krankenkassen keine technischen Apparate
vorgesehen. Die Untersuchung muss daher privat bezahlt werden. Sollte
bei der Vorsorge ein auffälliges Ergebnis festgestellt werden,
übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die weiteren Untersuchungen
und Behandlungen beim Augenarzt.
Nimmt man apparative Augenmessungen zu Hilfe können 90-95 % aller
Kinder mit einer Sehstörung erkannt werden. Das in meiner Praxis
verwendete Gerät kann für eine erste Messung meist bei 6 - 9 Monate
alten Kinder genutzt werden. Eine jährliche Wiederholung ist sinnvoll.
Ab 3-4 Jahren kann ein Kind oft nicht-apparative Tests gut mitmachen.
Trotzdem kann eine apparative Messung in jedem Alter durchgeführt
werden.
Die Messung erfolgt auf dem Schoß der Mutter oder des Vaters und
dauert nur wenige Sekunden.
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