Dr. med. Markus Scherbring    

Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin

Jenastieg 5, 38124 Braunschweig

Tel. 0531/690356

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    Apparative Diagnostik
   

 

Ultraschall:

Eine elegante, schmerzfreie Untersuchungsmöglichkeit ist der Ultraschall. Die Ultraschalluntersuchung ist eine strahlungsfreie Möglichkeit verschiedene Organsysteme des Körpers darzustellen. Sollte ein Ultraschall zur weiteren Abklärung der Beschwerden Ihres Kindes notwendig sein, wird diese auch durchgeführt.  Für folgende Ultraschallbereiche habe ich die Zusatzqualifikationen erworben:

Die Sonographie der Hüfte kennen sicherlich viele von der 3. Vorsorgeuntersuchung (U3). Mit ihr kann man schnell feststellen, ob die Hüftgelenke altersentsprechend angelegt sind.

Mit dem Ultraschallgerät kann man in den meisten Fällen die großen Bauchorgane ebenfalls gut darstellen. Bei unklaren Bauchschmerzen o.ä. leistet diese Abdomensonographie gute Dienste.

Auch das Gehirn Ihres Kindes kann mit Ultraschall betrachtet werden, solange die große Fontanelle bei Ihrem Kind noch nicht geschlossen ist. Bei Stürzen, z.B. vom Wickeltisch, ist dieses eine elegante Ergänzungsmethode, um neben einer neurologischen Untersuchung weitere Erkenntnisse zu gewinnen.

Die Schilddrüse kann mit dieser Methode ebenfalls untersucht werden, wenn Auffälligkeiten wie Knoten oder eine Größenzunahme des Organs vermutet werden.

 Seit 19.01.2009 bin ich Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (Degum). Seit dem 05. Mai 2010 habe ich die Qualifikation der DEGUM Stufe 1 der Sektion Pädiatrie nach erfolgreicher Prüfung erhalten

Für die Basisdiagnostik darf jeder Arzt, nach Überprüfung seiner Qualifikation durch die Kasenärztliche Vereinigung, Ultraschalleistungen für definierte Bereiche anbieten.

Deutliche Unterschiede bestehen zwischen der Basisdiagnostik mittels einer einfachen B-Mode Ultraschalluntersuchung und den speziellen diagnostischen Möglichkeiten eines modernen Ultraschall-Großgerätes. Daher sind auch an die Leistungserbringer unterschiedliche Anforderungen zu stellen.

Die Stufendiagnostik in der DEGUM (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V.) definiert als Wissenschaftliche Gesellschaft , parallel zur Weiterentwicklung in der Ultraschalltechnologie auch für die Untersucher abgestufte Qualitätskriterien. Stufendiagnostik bedeutet somit, dass die DEGUM mit der Definition der entsprechenden Stufe auch für die Qualifikation des Untersuchers und die Qualität der Untersuchung bürgt.

 

EEG

Die Elektroenzephalographie (kurz EEG) ist eine Methode, die die Potentialschwankungen des Gehirns registriert. Hierzu werden Elektroden mit Hilfe einer Haube auf der Kopfhaut angebracht. Durch verschiedene Ableitprogramme können auffällige Veränderungen genauer eingegrenzt werden. Zur weiteren Abklärung bei z.B. chronischen Kopfschmerzen oder Symptomen, die bei Krampfanfällen oder Epilepsien vorkommen, wird dieses Verfahren genutzt.

 

EKG

Mit dem Elektrokardiogramm (kurz EKG) wird die Herzaktion abgeleitet. Es gestattet Aussagen über den Herzrhythmus, die Herzfrequenz, den Lagetyp des Herzens im Brustkorb und Störungen des Herzerregungsleitungssystems.

Lungenfunktion

Bei der Lungenfunktionsprüfung wird die Atemmechanik der Lunge überprüft. Bei dieser Untersuchung wird mit Hilfe eines Gerätes, in welches der Patient hineinatmet die Funktion der Lunge bewertet. Das Ergebnis wird in Form von Zahlen und grafisch als Funktionskurve dargestellt. So können z.B. asthmatische Beschwerden genauer eingeschätzt werden.

 

Sehtest (Plusoptix)

 

Die Mediziner gehen davon aus, dass zum Zeitpunkt der Einschulung bei etwa jedem 16. Kind (d.h. rund 6% aller Kinder) eine Schwachsichtigkeit vorliegt. Die häufigsten Ursachen der Schwachsichtigkeit (Amblyopie) sind Weitsichtigkeit (Hyperopie), Schielen (Strabismus), Hornhautverkrümmung (Astigmatismus), ungleiche Fehlsichtigkeit (Anisometropie) und im Kindesalter selten Kurzsichtigkeit (Myopie).

Da die Sehstörungen auch einseitig auftreten können, besteht bei höherer Schwachsichtigkeit eines Auges die Gefahr, daß das besser sehende Auge alleine die Sehfunktion übernimmt. Durch das „Abschalten“ des schlechter sehenden Auges verliert der Patient die Möglichkeit räumlich zu sehen. Dieser Verlust ist nicht umkehrbar.

Mittels apparativer Augenmessungen können 90-95 % der Fehlsichtigkeiten erkannt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen den apparativen Sehtest meist nicht. Insbesondere bei den Vorsorgen sind von den gesetzlichen Krankenkassen keine technischen Apparate vorgesehen. Die Untersuchung muss daher privat bezahlt werden. Sollte bei der Vorsorge ein auffälliges Ergebnis festgestellt werden, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die weiteren Untersuchungen und Behandlungen beim Augenarzt.

Nimmt man apparative Augenmessungen zu Hilfe können 90-95 % aller Kinder mit einer Sehstörung erkannt werden. Das in meiner Praxis verwendete Gerät kann für eine erste Messung meist bei 6 - 9 Monate alten Kinder genutzt werden. Eine jährliche Wiederholung ist sinnvoll. Ab 3-4 Jahren kann ein Kind oft  nicht-apparative Tests gut mitmachen. Trotzdem kann eine apparative Messung in jedem Alter durchgeführt werden.

Die Messung erfolgt auf dem Schoß der Mutter oder des Vaters und dauert nur wenige Sekunden.

 

 

 

Diese Homepageseite wurde zuletzt überarbeitet am 26. März 2011.

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