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Um die Wartezeiten
ihres Praxisbesuches möglichst kurz zu halten, vereinbaren Sie bitte
immer einen Termin (für jedes Kind!). Bitte schildern Sie bei der
Terminabsprache möglichst alle ihre Anliegen, so dass die Arzthelferin
genug Zeit für die Untersuchung und das Gespräch einplanen kann. Das
Bestellsystem funktioniert nur so gut, wie unsere Patienten angemeldet
werden und den vereinbarten Termin einhalten. Bitte beachten Sie auch,
dass unangemeldet vorgestellte Geschwister Patienten ohne Termin sind.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte
möglichst bald ab.
Auch bei schweren,
plötzlich aufgetretenen Erkrankungen ist ein kurzer Anruf sinnvoll, um
die notwendigen Hilfsmaßnahmen abzusprechen. Häufig wird der Wunsch
geäußert, das kranke Kind noch am selben Tag vorzustellen. Bitte
akzeptieren Sie dann die Termine, die noch zur Verfügung stehen,
kalkulieren Sie etwas Wartezeit ein und beschränken Sie sich bei der
Vorstellung auf das aktuelle Problem.
Trotz
Praxisorganisation und Berücksichtigung der Hinweise sind Wartezeiten
nicht immer vermeidbar, da die Zahl akut kranker und unangemeldet
vorgestellter Kinder sowie die Dauer der Untersuchung und Beratung nicht
sicher vorhersehbar sind. Auch Sie werden im Akutfall das Verständnis
anderer wartender Eltern brauchen.
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Die
Ausgabe von Wiederholungsrezepten ist eine ärztliche Tätigkeit. Sie
erfolgt ohne lange Wartezeiten während der Sprechstunden und beinhaltet
eine kurze Beratung mit Rückfrage zum Befinden Ihres kranken Kindes. Die
Verordnung von Medikamenten muss wirtschaftlich, angemessen,
nutzbringend und zielgerichtet sein (sog. WANZ-Regel). Dies zu prüfen,
wird den Ärzten leider in heutiger Zeit aufgezwungen. Ich bitte Sie
daher um Verständnis, wenn ich nicht allen Wunschverordnungen zustimmen
kann. Insbesondere darf ich keine Medikamente zur Bevorratung der Haus-
oder Reiseapotheke auf Kosten der Krankenkassen verordnen. Bei
Verordnungen für Geschwister ist es wichtig, dass für alle behandelten
Patienten auch die Chipkarte eingelesen wird, denn für jeden Patienten
steht pro Quartal nur ein bestimmter Betrag zur Verordnung von
Medikamenten zur Verfügung |