Dr. med. Markus Scherbring    

Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin

Jenastieg 5, 38124 Braunschweig

Tel. 0531/690356

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Impressum
  Die Praxis hat nach DIN EN ISO 9001:2008 erfolgreich ein QM-System (Qualitätsmanagement-System) eingeführt (DIN EN ISO 9001:2000 seit 12.01.2007; letztes externes Qualitätsaudit mit Urkunde vom 26.08.2009).

 

 

Terminabsprache

 

Um die Wartezeiten ihres Praxisbesuches möglichst kurz zu halten, vereinbaren Sie bitte immer einen Termin (für jedes Kind!). Bitte schildern Sie bei der Terminabsprache möglichst alle ihre Anliegen, so dass die Arzthelferin genug Zeit für die Untersuchung und das Gespräch einplanen kann. Das Bestellsystem funktioniert nur so gut, wie unsere Patienten angemeldet werden und den vereinbarten Termin einhalten. Bitte beachten Sie auch, dass unangemeldet vorgestellte Geschwister Patienten ohne Termin sind. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte möglichst bald ab.

Auch bei schweren, plötzlich aufgetretenen Erkrankungen ist ein kurzer Anruf sinnvoll, um die notwendigen Hilfsmaßnahmen abzusprechen. Häufig wird der Wunsch geäußert, das kranke Kind noch am selben Tag vorzustellen. Bitte akzeptieren Sie dann die Termine, die noch zur Verfügung stehen, kalkulieren Sie etwas Wartezeit ein und beschränken Sie sich bei der Vorstellung auf das aktuelle Problem.

Trotz Praxisorganisation und Berücksichtigung der Hinweise sind Wartezeiten nicht immer vermeidbar, da die Zahl akut kranker und unangemeldet vorgestellter Kinder sowie die Dauer der Untersuchung und Beratung nicht sicher vorhersehbar sind. Auch Sie werden im Akutfall das Verständnis anderer wartender Eltern brauchen.

 

 

Rezepte

 

Die Ausgabe von Wiederholungsrezepten ist eine ärztliche Tätigkeit. Sie erfolgt ohne lange Wartezeiten während der Sprechstunden und beinhaltet eine kurze Beratung mit Rückfrage zum Befinden Ihres kranken Kindes. Die Verordnung von Medikamenten muss wirtschaftlich, angemessen, nutzbringend und zielgerichtet sein (sog. WANZ-Regel). Dies zu prüfen, wird den Ärzten leider in heutiger Zeit aufgezwungen. Ich bitte Sie daher um Verständnis, wenn ich nicht allen Wunschverordnungen zustimmen kann. Insbesondere darf ich keine Medikamente zur Bevorratung der Haus- oder Reiseapotheke auf Kosten der Krankenkassen verordnen. Bei Verordnungen für Geschwister ist es wichtig, dass für alle behandelten Patienten auch die Chipkarte eingelesen wird, denn für jeden Patienten steht pro Quartal nur ein bestimmter Betrag zur Verordnung von Medikamenten zur Verfügung

 

 

Schutzimpfung

 

Wichtig: Sobald Sie nach der 1. Impfung einen Impfausweis erhalten haben, bringen Sie diesen zu den Impfungen mit. Ohne Impfausweis erfolgt keine Impfung! (außer bei lebensbedrohlichen Notfällen)

 

 

Umweltschutz

 

Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihres Kindes ein Handtuch mit, auf welches Sie Ihr Kind legen können. Das schont die Umwelt.

 

Diese Homepageseite wurde zuletzt überarbeitet am 10. Dezember 2010.

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