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Säuglinge und Kleinkinder zwischen vollendetem
2. Lebensmonat und bis zum vollendetem 2. Lebensjahr erhalten einen
Pneumokokkenkonjugatimpfstoff nach folgendem Schema
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Säuglinge bis zu einem Alter von 6
Monaten:
Ab dem
vollendeten 2. Monat 3 Impfungen im Abstand von jeweils 1 Monat, gefolgt von
einer Auffrischimpfung im 2. Lebensjahr
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Säuglinge im Alter von 7-11 Monaten:
2
Impfungen im Abstand von 1 Monat, gefolgt von einer Auffrischimpfung im 2.
Lebensjahr
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Kinder im Alter von 12-23 Monaten:
2
Impfungen im Abstand von 2 Monaten
Ab dem 2. Lebensjahr ist eine einmalige
Impfung oft ausreichend, ggf Wiederholungsimpfung nach frühestens 3 Jahren (bei
Kindern unter 10 Jahren)
Besteht
die gesundheitliche Gefährdung nach dem 2. Lebensjahr weiter, können
diese Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr zur Erweiterung des
Impfschutzes mit einem sog. Polysaccharidimpfstoff geimpft werden. Diese
Impfung erfolgt einmalig, wobei zwischen der Gabe des Konjugat- und des
Polysaccharidimpfstoffes 2 Monate liegen sollen.
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