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Die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) und die ärztlichen Berufsverbände haben
Leistungen definiert, die von Kassenärzten als sogenannte
"Individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL) erbracht werden
dürfen.
Dieses sind Leistungen,
- die nicht zum
Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkassen gehören
- die dennoch von Patienten
nachgefragt werden
- die ärztlich empfehlenswert
oder - je nach Intensität des Patientenwunsches - zumindest
ärztlich vertretbar sind.
Die
Kassenärztlichen
Vereinigung Niedersachsen hat eine Informationsbroschüre
zu diesem Thema erstellt.
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